Wir erstellen Gutachten im Rahmen des Versicherungsrechts und Haftpflichtrechts. Dabei beschäftigen wir uns mit Fragen der Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit, Kausalität, Berentung, aber auch der Fähigkeiten und Ressourcen. Die neuropsychologischen Gutachten werden von Neuropsychologen und Neuropsychologinnen durchgeführt, die mit der Rechts- und Versicherungslage vertraut sind. Sie haben diesen Fachbereich nachweislich erlernt und sie haben sich diesbezüglich eine entsprechend grosse praktische Erfahrung erworben. Der fachlich ausgewiesene Neuropsychologe/Neuropsychologin verfügt über den eidgenössisch anerkannten Fachtitel «Fachpsychologe für Neuropsychologie FSP» sowie über eine Spezialisierung im Fachbereich der Gutachten (SIM-Zertifizierung; Postgradualer universitärer Studiengang). Neuropsychologisch Sachverständige werden im Auftrag einer Privat- oder Sozialversicherung, eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde, aber auch im Rahmen von Privatgutachten tätig. Für die Erstellung neuropsychologischer Gutachten liegen definierte Leitlinien und Grundsätze vor, beispielsweise der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologen (SVNP), die je nach Fragestellungen und je nach Auftraggeber angepasst angewendet werden. Neuropsychologische Gutachten werden häufig interdisziplinär, zusammen mit Fachbereichen der Medizin verfasst, können aber auch monodisziplinär als Einzelgutachten durchgeführt werden.
Neuropsychologische Standortbestimmungen (Diagnostik) beinhalten eine Objektivierung des aktuellen kognitiven Leistungsvermögens nach/bei traumatischen, vaskulären, entzündlichen, degenerativen oder psychiatrischen Störungen des Gehirns. Auf Grund einer spezifischen Fragestellung dienen die Befunde der Planung und Umsetzung des Therapieverlaufs, der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung sowie der Erhaltung und Nutzung vorhandener Ressourcen und Fertigkeiten. Sie können auch der Verlaufsbeurteilung dienen.
Die neuropsychologische Standortbestimmung erfolgt über die Zuweisung des behandelnden Arztes oder Ärztin der Patientin und des Patienten.
Bei Konsilien wird im stationären oder ambulanten Setting eine neuropsychologische Kurzbeurteilung hinsichtlich einer spezifischen Fragestellung vorgenommen, um die unmittelbar weiterführende Diagnostik- und/oder den Therapieverlauf zu optimieren.
«Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln».
Zur Beurteilung dieser juristischen Sachlage müssen sachverständige Fachpersonen beigezogen werden. Die Beurteilung der Urteilsfähigkeit auf Grund der kognitiven Leistungen kann durch die Neuropsychologie erfolgen.
Neuropsychologische Symptome stellen für die Betroffenen, wie auch für die Angehörigen, oft scheinbar unüberwindbare Hindernisse dar, sei es zur Erhaltung des Selbstständigkeit, aber auch für eine erfolgreiche Reintegration in den Alltag oder in den Beruf. Des Weiteren können versicherungstechnische Fragen bestehen, die für den weiterführenden Verlauf relevant sind.
Die unterstützende Begleitung von Patienten und Angehörigen ist oft von unschätzbarem Wert für den Therapieverlauf, die Arbeitsfähigkeit, die berufliche Reintegration und die verbleibende Lebensqualität.
Neuropsychologisch-kognitive Therapien können wir keine anbieten.
Patienten und Patienten haben nach Unfällen, bei/nach Erkrankungen oder bei progredient degenerativen Prozessen, die das Gehirn betreffen, meist weiterhin den Wunsch, selber Auto zu fahren. Auf Grund vorhandener neuropsychologischer Beeinträchtigungen muss die Fahreignung jedoch oft in Frage gestellt werden. Mittels neuropsychologischer Standardtestverfahren kann die Frage der Fahreignung geprüft und beurteilt werden.