Die neuropsychologische Untersuchung erfolgt im Rahmen von Gutachten, Standortbestimmungen und Konsilien. Nach welche Art der neuropsychologischen Testung durchgeführt wird, ergibt sich aus der Fragestellung.

Gutachten

Wir erstellen Gutachten im Rahmen des Versicherungsrechts und Haftpflichtrechts. Dabei beschäftigen wir uns mit Fragen der Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit, Kausalität, Berentung, aber auch der Fähigkeiten und Ressourcen. Die neuropsychologischen Gutachten werden von Neuropsychologen und Neuropsychologinnen durchgeführt, die mit der Rechts- und Versicherungslage vertraut sind. Sie haben diesen Fachbereich nachweislich erlernt und sie haben sich diesbezüglich eine entsprechend grosse praktische Erfahrung erworben. Der fachlich ausgewiesene Neuropsychologe/Neuropsychologin verfügt über den eidgenössisch anerkannten Fachtitel «Fachpsychologe für Neuropsychologie FSP» sowie über eine Spezialisierung im Fachbereich der Gutachten (SIM-Zertifizierung; Postgradualer universitärer Studiengang). Neuropsychologisch Sachverständige werden im Auftrag einer Privat- oder Sozialversicherung, eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde, aber auch im Rahmen von Privatgutachten tätig. Für die Erstellung neuropsychologischer Gutachten liegen definierte Leitlinien und Grundsätze vor, beispielsweise der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologen (SVNP), die je nach Fragestellungen und je nach Auftraggeber angepasst angewendet werden. Neuropsychologische Gutachten werden häufig interdisziplinär, zusammen mit Fachbereichen der Medizin verfasst, können aber auch monodisziplinär als Einzelgutachten durchgeführt werden.

Standortbestimmungen

Neuropsychologische Standortbestimmungen (Diagnostik) beinhalten eine Objektivierung des aktuellen kognitiven Leistungsvermögens nach/bei traumatischen, vaskulären, entzündlichen, degenerativen oder psychiatrischen Störungen des Gehirns. Auf Grund einer spezifischen Fragestellung dienen die Befunde der Planung und Umsetzung des Therapieverlaufs, der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung sowie der Erhaltung und Nutzung vorhandener Ressourcen und Fertigkeiten. Sie können auch der Verlaufsbeurteilung dienen.

Die neuropsychologische Standortbestimmung erfolgt über die Zuweisung des behandelnden Arztes oder Ärztin der Patientin und des Patienten.

Konsilien

Bei Konsilien wird im stationären oder ambulanten Setting eine neuropsychologische Kurzbeurteilung hinsichtlich einer spezifischen Fragestellung vorgenommen, um die unmittelbar weiterführende Diagnostik- und/oder den Therapieverlauf zu optimieren.

Urteilsfähigkeit

«Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln».

Zur Beurteilung dieser juristischen Sachlage müssen sachverständige Fachpersonen beigezogen werden. Die Beurteilung der Urteilsfähigkeit auf Grund der kognitiven Leistungen kann durch die Neuropsychologie erfolgen.

Beratung und Coaching

Neuropsychologische Symptome stellen für die Betroffenen, wie auch für die Angehörigen, oft scheinbar unüberwindbare Hindernisse dar, sei es zur Erhaltung des Selbstständigkeit, aber auch für eine erfolgreiche Reintegration in den Alltag oder in den Beruf. Des Weiteren können versicherungstechnische Fragen bestehen, die für den weiterführenden Verlauf relevant sind.

Die unterstützende Begleitung von Patienten und Angehörigen ist oft von unschätzbarem Wert für den Therapieverlauf, die Arbeitsfähigkeit, die berufliche Reintegration und die verbleibende Lebensqualität.

Neuropsychologisch-kognitive Therapien können wir keine anbieten.

Fahreignung

Patienten und Patienten haben nach Unfällen, bei/nach Erkrankungen oder bei progredient degenerativen Prozessen, die das Gehirn betreffen, meist weiterhin den Wunsch, selber Auto zu fahren. Auf Grund vorhandener neuropsychologischer Beeinträchtigungen muss die Fahreignung jedoch oft in Frage gestellt werden. Mittels neuropsychologischer Standardtestverfahren kann die Frage der Fahreignung geprüft und beurteilt werden.

Was ist Neuropsychologie

Die Neuropsychologie studiert den Zusammenhang zwischen Gehirn, Erleben, Denken und Verhalten. Die Arbeitsbereiche der klinischen Neuropsychologie umfassen die Diagnostik und Therapie neuropsychologischer Funktionen (z. B. Arbeitstempo, Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmung, Gedächtnis, Sprache, Denkfähigkeiten) sowie die Beratung von Betroffenen und ihren Angehörigen. Basierend auf der aktuellen Hirnforschung werden wissenschaftlich fundierte, evidenzbasierte testpsychologische Methoden eingesetzt.

Neuropsychologinnen und Neuropsychologen untersuchen und behandeln Menschen unterschiedlichen Alters, mit einer angeborenen oder durch Krankheit oder Unfall erworbenen Hirnschädigung. In unserer Praxis beschränken wir uns auf Probanden, die älter als 16 Jahre sind.

Ursachen einer Zuweisung können sein:

  • unfallbedingte Hirnkontusionen und Schädelhirntraumata.
  • unfallbedingte Läsionen der Halswirbelsäule («Schleudertrauma»).
  • seit Geburt bestehende Einschränkungen durch Epilepsie oder ADHS.
  • gefässbedingte Erkrankungen wie Hirninfarkt oder Hirnblutung.
  • Schädigungen durch Sauerstoffmangel (Hypoxie).
  • neurodegenerative Prozesse, wie die Alzheimer- oder Parkinsonkrankheit (Demenzen).
  • entzündliche oder infektiöse Erkrankungen, wie Gefässerkrankungen, MS oder HIV.
  • Folgebeschwerden somatischer oder psychischer Erkrankungen.
  • raumfordernde Prozesse wie Hirntumor oder Hydrocephalus.
  • Folgebeschwerden von COVIC-19.

Eine differenzierte neuropsychologische Untersuchung dauert meist 2 – 4 Stunden. Dazu gehören: eine umfassende Eigen- sowie Akten-/Fremdanamnese, die Erfassung und Testung kognitiver Funktionen, die Erfassung und Beurteilung von Emotionen und Persönlichkeit, die Beurteilung der psychischen Folgen sowie der Krankheitsverarbeitung. Häufig Fragestellungen sind die Einschätzung von Leistungsvermögen, Ursache, Kausalität, Verlauf, Therapiemassnahmen, schulischer und beruflicher Massnahmen, Arbeitsfähigkeit, Fahreignung und Versicherungsfragen.

Abrechenbare Leistungen

  • Die Abrechnung neuropsychologischer diagnostischer Leistungen erfolgt im Krankheitsfall über die Krankenkasse. Die Neuropsychologie ist für die Diagnostik eine taxpflichtige Leistung der Krankenkassen. Erforderlich dazu ist eine schriftliche Zuweisung des behandelnden Arztes.
  • Gutachten werden direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
  • Urteilsfähigkeit, Beratung, Coaching und die Prüfung der Fahreignung sind KEINE Pflichtleistung der Versicherung. Die Abrechnung erfolgt als Selbstzahler, wobei eine Vorauszahlung erforderlich ist.